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EU-Heimtierausweis – Ausweispflicht und Impfpflicht für Haustiere bei Urlaubsreisen

Schlafende Hunde © Volker Abels
Schlafende Hunde © Volker Abels

Mit Hund und Katze in den Urlaub

Wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mit in Urlaub nehmen wollen, sollten Sie daran denken, dass im Ausland Ausweispflicht für Ihr Haustier herrscht.

Wenn Sie also Ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen möchten, sollten Sie spätestens 4 Wochen vor Beginn der Reise mit den Vorbereitungen beginnen.

Nicht nur wir Menschen benötigen einen Ausweis, nein inzwischen brauchen Sie auch für Ihren Hund oder Ihre Katze einen EU-Heimtierausweis. Die Tiere benötigen zudem einen Mikrochip und eine Tollwut-Schutzimpfung. Die alte Regelung, bei der auch Tätowierungen erlaubt waren, galt nur bis zum 2. Juli 2011.

Tipp: Denken Sie auch daran, genügend Hundefutter mitzunehmen, damit der Hund sein gewohntes Hundefutter bekommt.

Der EU-Heimtierausweis

Den EU-Heimtierausweis stellt Ihr Tierarzt aus. In diesem Ausweis sind neben Angaben zum Tier und dessen Besitzer, auch der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten. Wichtig ist auch, dass die Erstimpfung für Ihr Tier mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Allerdings brauchen Sie diese Frist nicht beachten, wenn Sie regelmäßigen Nachimpfungen bei Ihrem Tier durchführen.

Möchten Sie nach Finnland, Großbritannien, Irland, Malta oder Schweden reisen, müssen Sie zusätzliche Auflagen, wie einen Tollwut-Antikörper-Nachweis und Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken nachweisen (dies gilt bis zum 31. Dezember 2011).

Für die Nicht-EU-Länder Schweiz und Lichtenstein reicht der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.

Achtung bei Reisen ins nicht EU-Ausland

Wenn Sie in Nicht-EU-Länder reisen möchten, sollten Sie sich vorab mit den dort geltenden länderspezifische Besonderheiten auseinandersetzen.

Wenn Sie den Urlaub in Ländern wie Australien, Kanada, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA verbracht haben, gelten bei der Wiedereinreise die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.
Einige Länder haben andere Regelungen, besonders was den Tollwutstatus angeht. Wenn Sie beispielsweisein in den Kosovo, nach Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei, nach Ägypten, Marokko oder Tunesien reisen, müssen Sie noch vor der Abreise in Deutschland, einen Tollwut-Antikörpertest bei Ihrem Tier durchführen lassen. Achten Sie darauf, dass der Test frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden darf.

In Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn ist, nach Aussage des ADAC, die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten. Einige dieser Länder bestehen außerdem auf Leinenpflicht für Hunde und teilweise auch auf Maulkorbzwang.

Wenn Sie mit Ihrem Tier in Urlaub fahren möchten sollten Sie sich auf alle Fälle weit vor der Abreise genau informieren, damit Sie Ihren Urlaub entspannt genießen können.

Dieser Artikel basiert auf Informationen vom ADAC, die Sie hier (http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/HundKatzeMaus) nachlesen können.

Weitere Informatien erhalten Sie auf folgenden Seiten:

https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html

https://www.welt.de/finanzen/tipp-des-tages/article13459821/Wenn-der-Hund-mit-in-den-Urlaub-fahren-will.html

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Volker Abels

2010 habe ich foto-reiseberichte.com ins Leben gerufen. Reisen und Fotografieren sind meine großen Interessen. Außerdem mag ich (abgesehen von meiner Frau) Fußball (BVB :-)) an Webseiten basteln, im Internet surfen sowie ab und zu selber Sport treiben. Wenn ich Zeit übrig habe (was leider zu selten der Fall ist) lese ich auch gerne mal ein Buch.

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