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Ihre Fotoausrüstung und der Zoll bei der Wiedereinreise nach Deutschland

Fotoausrüstung auf Reisen © foto-reiseberichte.comFotoausrüstung und der Zoll

Bevor man ein Reise mit dem Flugzeug antritt, sollte man sich Gedanken über seine Fotoausrüstung machen. Das gilt besonders dann, wenn man eine teure und hochwertige Ausrüstung, mit vielen Teilen, mit sich führt.

Die folgenden Informationen gelten natürlich auch für Laptops und ähnliche Geräte, aber auch zum Teil für Schmuck.

Der Zoll kann die Rückreise nach Deutschland nämlich erschweren, wenn er den Verdacht hegt, man habe seine Fotoausrüstung, oder Teile davon auf der Reise gekauft.

Besonders nach Reisen in die USA (ein Einkaufsparadies für viele Deutsche) oder auch bei Asienreisen, kann es daher nicht schaden, wenn Sie darauf vorbereitet sind. Denn rechtlich gesehen, müssen Sie dem Zoll nachweisen, dass die Fotoausrüstung in Deutschland (oder der EU) gekauft worden ist, oder aber bereits bei der Einfuhr legal angemeldet und versteuert wurde.

Die Zollkontrolle

Falls Sie bei der Zollkontrolle nicht nachweisen können, dass die Fotoausrüstung in Deutschland gekauft worden ist, kommt dem Zoll möglicherweise der Verdacht, Sie wollen die Ausrüstung am Zoll vorbei schmuggeln. Die Konsequenz ist, dass Sie die Einfuhrsteuer, den Zoll und eine Strafe bezahlen müssen, oder die komplette Fotoausrüstung wird beschlagnahmt, bis der Nachweis über den Kauf in Deutschland erbracht wird.

Das bedeutet, sie müssen nach Hause fahren, sämtliche Rechnungen holen, und diese wieder am Flughafen dem Zoll vorlegen. Erst dann erhalten Sie die Fotoausrüstung zurück.

Deshalb bereiten Sie sich besser vor, um dem Zoll zu beweisen, dass Sie die Fotoausrüstung in Deutschland gekauft haben.

Kaufnachweise für den Zoll

Sie können beispielsweise die Rechnungen ihrer Geräte mit auf die Reise nehmen. Besser, bzw. sicherer sind allerdings Kopien der Rechnungen. Diese werden normalerweise vom Zoll akzeptiert.

Wenn Sie ganz Sicher gehen wollen, lassen Sie sich vor der Reise bei der nächsten Zollbehörde ein „Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren“ ausstellen.

Diese Variante ist zwar etwas zeitaufwändiger, aber Sie haben dann einen behördlichen Nachweis, dass Sie ihre Fotoausrüstung in Deutschland gekauft haben.

Sie melden sich bei einem Zollamt oder beim Zollbüro am Flughafen. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen. Darin müssen Sie dann die Geräte so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist. Bei Kameras und anderen technischen Geräten erfolgt dies, durch eine genaue Warenbezeichnung mit der Angabe des Modells und der Seriennummer. Das ist kostenlos.

Sie brauchen dann nur noch ein Stück Papier mit in auf die Reise zu nehmen. Der Nachteil dieser Variante ist, dass das Formular nur eine beschränkte Gültigkeitsdauer besitzt und daher im Prinzip vor jeder Reise ins außereuropäische Ausland neu ausgestellt werden muss.

Hier gibt es noch ein paar Infos dazu.
http://www.zoll.de/Persönliche Gebrauchs- und Wertgegenstände
http://www.zoll.de/Fotoausruestung im Urlaub

 

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Volker Abels

2010 habe ich foto-reiseberichte.com ins Leben gerufen. Reisen und Fotografieren sind meine großen Interessen. Außerdem mag ich (abgesehen von meiner Frau) Fußball (BVB :-)) an Webseiten basteln, im Internet surfen sowie ab und zu selber Sport treiben. Wenn ich Zeit übrig habe (was leider zu selten der Fall ist) lese ich auch gerne mal ein Buch.

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10 Kommentare

  1. Das mit dem Zoll kann in der Tat sehr unangenehm werden, zumal man da gerne gleich wie ein Verbrecher behandelt wird 🙂 Ich habe mir angewöhnt, für jedes Teil der Fotoausrüstung gleich nach dem Kauf eine Rechnungskopie zu machen und in der Fototasche zu verstauen. So muss ich nicht vor jeder Reise darüber nachdenken auch wirklich alle Nachweise dabei zu haben.

    Seit ich das mache, bin ich allerdings nie mehr kontrolliert worden …

    Gerhard Zirkel

  2. Hallo,

    meistens hat man die Probleme mit dem Zoll ja auch nur, wenn man ein sehr umfangreiche Ausrüstung mit nimmt. Bei einer Kamera mit einem Wechselobjektiv sagt heutzutage normalerweise kein Zollbeamter etwas.

    Gruß
    Volker Abels

    PS: Die Baliseite sieht gut aus.

  3. Das hätte ich mal vorher googeln sollen. Hab grad aktuell so ein Problem bei der Wiedereinreise gehabt. Der Beamte zeigte sich auch nicht beeindruckt, dass die Kamera in der Version seit 3 Jahren nicht mehr verkauft wird. Aber wenigstens haben sie sie mir zugeschickt und ich musste nicht mehr zum Flughafen fahren.
    In Zukunft hab ich auch Rechnungskopien in meinem Kamerarucksack.

  4. Hallo Dagobert,

    vielen Dank für die Info. Meistens hat man ja Glück und keinen Menschen interessiert die Fotoausrüstung.
    Aber es gibt halt auch die anderen Fälle und da ist es doch besser wenn man die Rechnungskopien dabei hat. Wiegen tun sie ja nicht viel. 🙂

    Schöne Grüße

    Volker Abels

  5. Grrr, es lebe die deutsche Bürokratie! Empfinde nur ich es als schlichte Unverschämtheit, gegenüber den Behörden meine “Unschuld” nachweisen zu müssen? Hatte im übrigen kürzlich persönlich das Vergnügen mit dem Zoll. Dabei ging es allerdings um meinen Laptop. Der hat allerdings eine deutsche Tastatur, so dass dem werten Herrn in Uniform dann doch irgendwie recht schnell klar war, dass das Gerät nicht aus den USA stammt.

  6. Hallo,

    ja mein Laptop hatte ich bei meiner letzten Thailandreise auch dabei. Ich hatte bezügl. des Zoll keine Probleme.
    Nur beim Einchecken in Deutschland wurde es auf Sprengstoff untersucht. Ich hatte glücklicherweise keinen Sprengstoff dabei.

    Gruß
    Volker

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  9. Hallo Volker,
    ich reise ja auch ab und an mit schwerem Fotogepäck sowie Laptop nach Asien und in die Staaten. Zum Sprengstofftest muss ich so gut wie immer. Aber der Zoll hat bei meinen Fotosachen noch nie etwas beanstandet. Rechnungen habe ich auch nicht dabei. Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen.

    Die Einzigen, der ab ab und zu meckern, sind die Damen und Herren beim Checkin, wenn ich mal wieder den Fotorucksack aufgeben soll, wegen des Gewichts, was ich natürlich nicht mache. Mein Fotorucksack hat genau die Ausmaße, die als Handgepäck erlaubt sind.

    Lediglich mein Stativ muss jetzt immer in den Koffer, da dieses oft als Waffe angesehen wird 😉
    Viele Grüße
    Petra

  10. Hallo Petra,

    inzwischen geben die Fluggesellschaften ja oft schon an, wie schwer das Handgepäck sein darf. Ich habe auch schon gehört bzw. gelesen, dass das Handgepäck auch gewogen wurde.

    Da die Fluggesellschaften neue “Einkommensquellen” suchen, befürchte ich, dass die Wiegerei in Zukunft zum Standard gehören wird. Da wird man dann wohl bei umfangreicher, sprich schwerer Fotoausrüstung, mal Probleme bekommen.

    Das hat zwar jetzt nichts mit dem Zoll zu tun, kann einem aber auch das nervige Einchecken noch unanagenehmer machen.

    Viele Grüße
    Volker

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