Urlaubs-Souvenirs: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Zoll warnen vor Produkten aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten
Heute möchte ich ein wichtiges Thema ansprechen, zu dem ich mir Infos auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz geholt habe. Es geht um Souvenirs und Mitbringsel aus dem Urlaub.
Natürlich spricht erst einmal nichts dagegen. Immerhin leben viele Menschen in den Urlaubsländern von der Herstellung und dem Verkauf von Souvenirs. Ich verstehe auch, dass viele Urlauber von ihrer Reise ein Souvenir mitbringen möchten. Klar, in der Heimat wird sogar erwartet, dass man irgendetwas Landestypisches mitbringt. Das gilt im besonderen Maße, wenn man exotische Länder bereist.
Man sollte aber genau überlegen, was man mit nach Hause bringt. Denn nicht alles was schön aussieht, kann auch problemlos als Souvenir in Deutschland eingeführt werden.
So warnen z.B. Zoll und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor Produkten aus gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Sicherlich sehen sie schön aus, die großen, farbigen Schmetterlinge, die zusammen mit ein paar Blättern und Zweigen in Glas gerahmt zum Verkauf angeboten werden. Oder der Nauitilus, ein Kopffüßer mit einem Gehäuse, das aussieht wie ein große Schnecke oder Muschel. Oder aber die Riesenmuschel, die der nette Strandverkäufer an den Mann oder die Frau bringen möchte.
In Laos habe ich, in Schnaps eingelegte Schlangen gesehen, die an vielen Ständen zum Verkauf angeboten werden. Sicherlich nicht jedermanns Geschmack. Aber hier, wie auch bei den vorher angesprochenen Souvenirs oder den hübschen Korallenketten, die immer noch angeboten werden, handelte es sich um geschützte Arten, dessen Einfuhr nach Deutschland ist verboten ist.
Leider bringen viele Touristen zur Erinnerung an ihren Urlaub Souvenirs mit nach Hause, die eben aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der deutsche Zoll weisen immer wieder zu Beginn der Urlaubszeit auf diese problematischen Reisesouvenirs hin. So beschlagnahmt der deutsche Zoll, im Auftrag des BfN jedes Jahr große Mengen dieser „Reisemitbringsel“.
Schließlich wurden in den Jahren 2007 bis 2009 jeweils über 1000 Fälle registriert. Insgesamt wurden 2007 mehr als 17.000, 2008 mehr als 21.000 und 2009 mehr als 39.000 „Souvenirs“ von der deutschen Zollverwaltung eingezogen. Sie stammten alle von geschützten Tieren oder Pflanzen.
In vielen der beliebtesten Urlaubsregionen, existiert eine sehr hohe Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten. Besonders die tropischen Gebiete weisen eine extrem hohe Artenvielfalt auf. Darunter befinden sich auch besonders viele Arten, die den internationalen Artenschutzbestimmungen unterliegen.
Zurzeit sind weltweit etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet oder unmittelbar vom Aussterben bedroht. Neben dem Verlust von Lebensräumen ist hierfür ist auch der starke Zuwachs im Ferntourismus einer der Gründe.
Der Zoll in Deutschland muss immer wieder Reisemitbringsel, wie beispielsweise Korallen, Riesenmuscheln, Orchideen, Elfenbeinschnitzereien oder Lederwaren aus Schlangenleder beschlagnahmen, weil die Bestimmungen des internationalen Artenschutzrechts nicht beachtet wurden. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich dabei nicht um Vorsatz der Urlauber, sondern um Unkenntnis oder Ignoranz. Diesen Ursachen versucht man mit entsprechender Aufklärung begegnen.
Für das BfN stehen Aufklärung und Information vor einer Strafe oder Geldbuße. Deshalb rät das BfNn allen Touristen, sich vor dem Kauf eines Souvenirs, die Internetseite des BfN zu besuchen und sich dort informieren. So hat das BfN, zusammen mit der TUI, Artenschutzinfos erarbeitet, die den Reiseunterlagen am Ankunftsort beigefügt werden. Weiterhin wurden kurze Filmspots erstellt, die für die Reisenden im Flugzeug bei der Ankunft eingeblendet werden und auf problematische Souvenirs hinweisen.
Im Folgenden möchte ich hier noch Hintergrundinformationen, zum oben angesprochen Thema, die ich so von der Seite des BfN übernommen habe, vorstellen:
“Seit vielen Jahren wird diskutiert wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Es ist unstrittig, dass mehrere Faktoren für diesen Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor mehr als 35 Jahren in den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, kurz CITES beschlossen, das in Deutschland am 20.6.1976 in Kraft trat.
CITES regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen, unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist offensichtlich auf dem illegalen Markt noch viel Geld zu verdienen.
Die Touristen stellen neben den Sammlern und den echten Schmugglern eine der drei Tätergruppen dar, die für den nicht legalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Touristen bringen geschützte Exemplare wissentlich oder aus Unkenntnis, Dummheit oder Ignoranz als Andenken aus dem Urlaub mit. Dabei haben sie meist nur wenige Exemplare in ihrem Gepäck dabei.
Dabei bietet der deutsche Zoll gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz entsprechende Informationen ‚online’ dem Touristen die regelmäßig aktualisierte Internetplattform http://www.artenschutz-online.de an. Hier können Fernreisende bereits vor Urlaubsantritt erfahren, welche geschützten Tiere, Pflanzen und Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Reisezielen zum Kauf angeboten werden könnten und wo besondere Vorsicht geboten ist.
Anders als der Tourist handelt der echte Schmuggler aus rein kommerziellem Interesse mit geschützten Tieren und Pflanzen. Er versucht, mit großen Stückzahlen einen entsprechenden Gewinn zu machen und nimmt dabei auch Verluste in Kauf.
Der Sammler hingegen ist bestrebt, seine Sammlung an geschützten Exemplaren möglichst zu vervollständigen und bringt daher viele verschiedene Tiere oder Pflanzen einer ganz bestimmten Gruppe mit. Besonderes Interesse finden hier z.B. Kakteen aus Mexiko oder Orchideen aus Südostasien. Die Aktivitäten des Sammlers werden seltener von kommerziellen Interessen begleitet.
Es ist schwer zu bewerten, welche der drei Tätergruppen den größeren negativen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt hat. Sicherlich ist der Schaden, den ein „echter“ Schmuggler mit vielen in europäischen Verbraucherländern hohe Verkaufserlöse erzielenden Exemplaren anrichtet, größer als der Schaden, den der einzelne Tourist anrichtet, der einige wenige Exemplare mitbringt.
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