Fotografieren

Die Panoramafreiheit in der Fotografie

Fotografen die sich etwas intensiver mit den Urheberrechten, dem Recht am eigenen Bild und anderen rechtlichen Gegebenheiten beim Fotografieren auseinandergesetzt haben, kennen den Begriff „Panoramafreiheit“. Aber nicht jeder Besitzer einer Kamera, vor allem diejenigen, die nur hin und wieder zum Fotoapparat greifen können etwas mit diesem Begriff anfangen.

Holstentor in Lübeck © Volker Abels
Holstentor in Lübeck © Volker Abels
Panoramafreiheit

Deshalb möchte ich heute einmal näherer auf den Begriff Panoramafreiheit eingehen. Die Bezeichnung Panoramafreiheit definiert nämlich, ob und wie Sie Werke, die urheberrechtlich geschützt sind, fotografieren und veröffentlichten dürfen. Das bezieht sich in erster Linie auf Gebäude.

In Deutschland und Österreich, aber auch in einer Reihe anderer EU Länder (Achtung das gilt nicht für alle Länder!) dürfen Sie die oben erwähnten, urheberrechtlich geschützten, Werke fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen. Aber es gilt die Einschränkung, dass diese Werke (Gebäude) dauerhaft und von öffentlichem Grund frei zugänglich sind.

Diese für den Fotografen durchaus günstige Regelung wird als Panoramafreiheit bezeichnet. Wie Sie sehen, gilt die Panoramafreiheit also in erster Linie für Gebäude. Dadurch wird beispielsweise das Urheberrecht der Architekten eingeschränkt.

Panoramafreiheit in der Praxis

Sie können also den Kölner Dom, das Bundeskanzleramt in Berlin oder das Hundertwasserhaus in Wien ohne Probleme fotografieren und die Aufnahmen veröffentlichen. Allerdings gibt es, insbesondere in Deutschland, ein paar Einschränkungen.
In Deutschland gilt die Panoramafreiheit nur, wenn Sie die Fotos von öffentlichem Grund aus aufgenommen haben. So dürfen Sie beispielsweise nicht in ein gegenüberliegendes Gebäude gehen und von dort Aufnahmen aus dem Fenster machen.

Was versteht man in Deutschland unter öffentlichen Grund?
Es kann durchaus auch Privatbesitz als öffentlicher Grund gelten, und zwar dann, wenn dessen privater Charakter nicht erkennbar ist. Wie das zum Beispiel bei einem allgemein zugänglicher Wanderweg der Fall sein kann. Auf der anderen Seite gilt nicht sofort jedes frei zugängliche Grundstück als öffentlich. Wenn so ein Grundstück eingezäunt ist und Tore die Zugangsmöglichkeiten beschränken, sollten Sie vorsichtig sein. Viele Schlossparks fallen deshalb auch nicht unter die Panaromafreiheit.

Panoramafreiheit im Ausland

Wenn Sie ins Ausland fahren kann es richtig kompliziert werden, zumindest dann, wenn Sie fotografieren möchten. So kennen Frankreich und Belgien ausdrücklich keine Panoramafreiheit. So dürfen Fotos des nachts illuminierten Eiffelturms oder des Atomiums in Brüssel nicht veröffentlich werden. Nicht geregelt ist die Panoramafreiheit in Italien. Besonders großzügig sind die Schweiz und Großbritannien, hier gilt die Panoramafreiheit (was in Deutschland nicht der Fall ist) auch für das Innere von Gebäuden, die frei zugänglich sind. Da ich natürlich nicht alle Länder aufzählen kann, sollten Sie sich, wenn Sie sicher sein wollen, über die Panoramafreiheit Ihres Reiselands informieren.

Die Panoramafreiheit und besonders deren Einschränkungen sind natürlich hauptsächlich für die Fotografen interessant, die ihre Fotos auch veröffentlichen wollen. Wer lediglich zum Spaß fotografiert und seine Fotos nur im „stillen Kämmerlein“ betrachtet, wird mit diesen Regelungen normalerweise nicht in Konflikt kommen.

Wenn Sie sich näher mit der Panoramafreiheit beschäftigen möchten, habe ich noch 2 Internetadressen für Sie:

http://www.pro-panoramafreiheit.de/

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

PS: Dieser Betrag beruht auf dem Artikel  http://www.computerwissen.de/multimedia/digital-fotografieren/artikel/was-ist-eigentlich-panoramafreiheit.html

Alle Informationen habe ich so wiedergegeben, wie ich sie verstanden habe, unabhängig von deren Wahrheitsgehalt. Alle Angaben sind also ohne Gewähr. Wenn Sie rechtlich abgesichert sein möchten, sollten Sie sich weiter informieren, z.B. auf den Seiten, die ich als Link hinzugefügt habe.

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Volker Abels

2010 habe ich foto-reiseberichte.com ins Leben gerufen. Reisen und Fotografieren sind meine großen Interessen. Außerdem mag ich (abgesehen von meiner Frau) Fußball (BVB :-)) an Webseiten basteln, im Internet surfen sowie ab und zu selber Sport treiben. Wenn ich Zeit übrig habe (was leider zu selten der Fall ist) lese ich auch gerne mal ein Buch.

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