Wildcampen in Deutschland: Tipps fürs wilde Zelten

Wildcampen in Deutschland: Was ist erlaubt und worauf muss man achten?
Die Idee, unter freiem Himmel zu übernachten und die Ruhe der Natur zu genießen, ist für viele Outdoor-Fans besonders reizvoll. Doch während das Wildcampen in einigen Ländern frei erlaubt ist, gelten in Deutschland strenge Regeln. Wer sich nicht daran hält, riskiert teils empfindliche Bußgelder.
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, legal und naturverbunden zu übernachten – wenn man die richtigen Alternativen kennt und sich gut vorbereitet. In diesem Artikel erfährst du, was beim Wild Zelten in Deutschland erlaubt ist, welche Optionen es gibt und wie du unangenehme Überraschungen vermeiden kannst.
Wildcampen – wie sieht die Situation in Deutschland aus?
Darf man in unserem Land wild Zelten – oder ist es, wie in vielen europäischen Ländern, verboten?
Wild Zelten ist in Deutschland generell verboten. Aber wie in Deutschland üblich, ist vieles nicht ganz einfach, denn in unserem Land regeln Landesgesetze was im Einzelnen erlaubt ist, bzw. was verboten ist. In den meisten Bundesländern ist es generell nicht erlaubt wild zu zelten. Dabei beziehen sich die Regelungen explizit auf das Zelten. Vom Biwakieren wird dabei nicht gesprochen (dazu später mehr).
Allerdings bewegt man sich hier in einer Grauzone, denn daraus abzuleiten, man könne nun überall Biwakieren, stimmt so nicht. Denn sinngemäß (zumindest im Sinne der Juristen) bleibt das Verbot bestehen. In der Praxis kann man davon ausgehen, dass je aufwendiger, sprich häuslicher man sich einrichtet, desto größer ist das Risiko in einen Konflikt zu geraten – also ist weniger in diesem Sinne mehr.
Wer bestimmte Regeln einhält, der hat durchaus auch in Deutschland die Möglichkeit wild zu zelten. Wichtig dabei ist, sich vorher über die Lage in der relevanten Region zu informieren.
So ist Wildcampen in Deutschland möglich
Trotz der verschiedenen gesetzlichen Verbote können in einigen Bundesländern Waldbesitzer bzw. Grundstücksbesitzer das wilde Zelten auf Ihrem Grundstück erlauben. In manchen Gegenden wird die Zustimmung der Forstbehörde, so der Gesetzgeber, verlangt. Die Forstbehörde wird durch Förster (nicht Jäger) vertreten. Auch auf Bauernhöfen kann nach einer Anfrage, oft gezeltet werden. Aber natürlich sollte man sich auch hier zurückhaltend benehmen und keinen Müll hinterlassen.
Wild Zelten – Deutschland, was man auf keinen Fall tun sollte
In der Natur ist rücksichtsloses Verhalten ein absolutes NO GO. Wie heißt es so schön: “Hinterlasse nichts außer, deine Fußspuren” (wobei man das durchaus auch oft verhindern kann.). Selbstverständlich darf entstandener Müll nicht zurückgelassen werden. Auch die Spuren der “Toilettenbesuche” sollten Sie vergraben. Lärm und Krach, dazu gehört auch laute Musik, sollten vermieden werden.
Besonders in den Sommermonaten ist offenes Feuer im Abstand von 100 Metern zum Waldrand streng verboten. Das gilt für fast alle Bundesländer. Zu den offenen Feuern gehören Lagerfeuer, Kerzen, Fackeln aber auch Campingkocher. Wer auf ein Feuer nicht verzichten kann (oder will), sollte nach offiziell ausgewiesenen Feuerstellen sehen. Außerdem sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (Löschwasser etc.).
Gerade bei Feuer sollte man wirklich sehr sensibel sein, zumal die Strafen bei Brandgefährdung (zu Recht) drastisch ausfallen können. Dabei sind neben hohen Ordnungsgeldern, in besonders schlimmen Fällen, sogar Haftstrafen möglich.
Absolut tabu für Wildcamper sind Naturschutzgebiete, Nationalparks und landwirtschaftliche Nutzflächen. Aber auch in Industriegebieten und militärische Sperrzonen ist wildes Zelten nicht möglich. Außerdem möchten auch viele Jäger keine “Störenfriede” in ihren Revieren. Das gilt besonders für Jagdzeiten und die Aufzuchtzeiten der Jungtiere.

Wild Zelten in Deutschland – die Regelungen in den 16 Bundesländern
Man kann zunächst feststellen, dass in den meisten Bundesländern die Natur im Prinzip frei betretbar ist. Normalerweise wird das in den einzelnen Bundesländern durch die Landes-Waldgesetze geregelt. Darin gibt es auch Regelungen, ob Zelten erlaubt ist, oder nicht. Was in diesen Gesetzen nicht geregelt ist, wird durch das Bundes-Waldgesetz bestimmt.
Wildcampen in Baden-Württemberg
Das Zelten im Wald ist in Baden Württemberg ohne eine entsprechende Erlaubnis nicht zulässig. Es besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Forstbehörde eine Genehmigung zu holen. Die wird es aber wohl nur in Ausnahmefällen geben.
Wildcampen in Bayern
Die Regeln in Bayern ähneln denen von Baden Württemberg. Allerdings findet sich in den Gesetzen kein ausdrückliches Campingverbot. In Bayern gilt aber das Gebot, “mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen”. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, eine Erlaubnis für wildes Zelten.
Sicherheitshalber sollte man sich an die Forstbehörde wenden. Auch Bauern kann man um Erlaubnis bitten, auf deren Grundstück zu zelten. Da in Bayern viele Flächen unter besonderem Schutz stehen, sollte man besonders sensibel mit dem gewählten Zeltplatz umgehen.
Wildcampen in Bremen
Als kleinstes Bundesland (419km²) hat Bremen nur sehr wenig unbebaute Flächen. Deshalb gibt es in diesem Bundesland auch kein eigenes Waldgesetz. Zum Zelten finden sich in Bremen keine ausdrücklichen Regelungen. Aufgrund der geringen Freiflächen sind die Möglichkeiten zum Zelten deshalb auch sehr gering.
Wildcampen in Berlin
Hier gelten ähnliche Regelungen in Baden-Württemberg. Auch hier ist das Zelten im Wald ohne besondere Befugnisse nicht erlaubt.
Wildcampen in Brandenburg
In Brandenburg gilt, dass Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht ihre Zelte aufstellen dürfen. Allerdings müssen sie vorher die Eigentümer fragen und natürlich nicht in Naturschutzgebieten zelten. Waldbesitzer können in Brandenburg begrenztes Zelten gestatten. Allerdings gilt immer nur für einen Tag.
Wildcampen in Hamburg
Die Freiflächen in Hamburg sind relativ klein, allerdings darf man dort, wenn die Genehmigung der Waldbesitzer vorliegt, auch Zelten.
Wildcampen in Hessen
In Hessen finden sich zum Zelten keine ausdrücklichen Vorschriften. Empfehlenswert ist aber den Förster oder Grundstücksbesitzer anzusprechen.
Wildcampen in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern bietet nicht motorisierte Wanderer die Möglichkeit in der freien Landschaft, außer in besonders geschützten Gebieten, wie Nationalparks, für eine Nacht das Zelt aufzubauen.
Aber hier gilt, dass die Erlaubnis des Eigentümers vorhanden sein sollte. Außerdem dürfen Zelte auf Grundstücken, die zum engeren Wohnbereich gehören, aufgestellt werden. Das Zelten im Wald ist allerdings unzulässig.
Für Ausnahmegenehmigungen sind die Forstbehörden und die Zustimmung der Waldbesitzer nötig. Absolut tabu ist das Zelten in Küstendünen und Strandwällen.
Wildcampen in Niedersachsen
Das Zelten in der freien Landschaft in Niedersachsen nur dann gestattet, wenn dies die Wald- oder Grundbesitzer gestatten. Allerdings darf diese Erlaubnis nur in Einzelfällen erteilt werden und ist zudem begrenzt auf wenige Tage.
Wildcampen in Nordrhein-Westfalen
Zelten im Wald ist in NRW nur mit besonderer Erlaubnis gestattet. Sinnervollerweise wendet man sich deshalb vorher an den zuständigen Förster bzw. Forstamt.
Wildcampen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist das Zelten im Wald ist nur mit der Zustimmung des Waldbesitzers möglich.
Wildcampen im Saarland
Im kleinsten Flächenland ist das Zelten, laut Waldgesetz, mit Zustimmung des Besitzers möglich.
Wildcampen im Freistaat Sachsen
Das Zelten in Sachen erfordert laut Waldgesetz lediglich die Erlaubnis des Forstbesitzers. Dabei dürfen die Funktionen des Waldes, was immer das auch heißen mag, nicht beeinträchtigt werden.
Wildcampen in Sachsen-Anhalt
Das Zelten ist in Sachsen-Anhalt gestattet, sofern der Nutzungsberechtigte, in der Regel der Eigentümer oder Pächter, seine Zustimmung erteilt hat.
Wildcampen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist die Natur prinzipiell frei zugänglich. Nicht motorisierte Wanderer dürfen außer in Nationalparken und Naturschutzgebieten abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht zelten. Auch hier wird die Erlaubnis des Besitzers vorausgesetzt (privatrechtliche Befugnis).
Zelten im Wald ist zunächst zwar grundsätzlich verboten, mit Zustimmung des Waldbesitzers aber möglich, solange die Waldfunktionen nicht beeinträchtigt werden. In diesem Bundesland ist es ausdrücklich verboten, am Meeresstrand zu zelten. Küstendünen und Strandwälle unterliegen ebenfalls einem besonderen Schutz.
Wildcampen in Thüringen
Das Zelten im Wald ist in Thüringen grundsätzlich verboten. Mit Zustimmung des Waldbesitzers ist es aber trotzdem möglich. Voraussetzung ist, dass Rücksicht auf die Waldfunktionen, sowie die Belange des Naturschutzes und sonstiger Rechtsgüter genommen wird.
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Zusätzliche Infos:

Die Grauzone Lagern bzw. Biwakieren
Lagern bedeutet rasten oder “Pause machen”. Das ist selbstverständlich in Deutschland erlaubt. Somit ist der Übergang zwischen Zelten und Lagern fließend. Es ist also nicht immer ganz einfach den Unterschied zwischen Lagern, Biwakieren oder Campieren festzustellen.
Lagern kann man beispielsweise mit einem Biwaksack, einem Schirm als Zeltersatz, einem Tarp, Poncho oder auch nur mit Schlafsack und Isomatte. Biwakieren ist laut Definition das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände«.
Normalerweise ist das Biwakieren vom Verbot des Campierens bzw. Zelten, ausgenommen. Allerdings handelt sich dabei um eine rechtliche Grauzone.
Wird man also angesprochen, sollte man sich glaubwürdig verhalten. Zum Beispiel darauf hinweisen, dass man nur Vögel beobachtet oder den Sonnenuntergang genießt. Man sollte allerdings auf keinen Fall über mehrere Tage am selben Ort lagern. Natürlich darf auch kein Müll zurückgelassen werden, oder andere Schäden (Lagerfeuer) verursacht werden.
Vorsicht – offenes Feuer ist im Wald nicht erlaubt
Ein offenes Feuer ist ein Lagerfeuer oder Grillfeuer. Solche Feuer sind im Abstand von 100 Metern zum Waldrand verboten. Dies gilt übrigens auch für offenes Licht wie beispielsweise Kerzen, Fackeln und Laternen. Übrigens, auch Campingkocher gelten als “offenes Feuer”.
Auch das Rauchen von Zigaretten kann verboten sein. In keinem Fall dürfen glühende Kippen weggeworfen werden.
Was passiert, wenn man erwischt wird?
Oft wird man, meist höflich, gebeten kein Müll zu hinterlassen und sich der Umgebung entsprechend zu benehmen. Möglicherweise wird man verwarnt (mit Aufnahme der Personalien) und aufgefordert weiterzuziehen.
Übrigens: Normale Jäger sind nicht weisungsbefugt. Sie können lediglich die Polizei informieren. Die wiedrum dazu befugt ist. Auch Forstbeamten üben in Wäldern Hoheitsrechte aus und sind befugt Ausweise zu kontrollieren oder, in Extremsituationen, auch Leute vorübergehend festzunehmen.
Wenn alles schlecht läuft, wird man wohl um ein Bußgeld nicht herumkommen. Das wird dann pro Person verhängt. Solche Bußgelder werden aber meist nur nach negativem Verhalten verhängt. Stichworte dazu sind: Müll, Feuer, Naturschutzgebiete, unangebrachtes Verhalten.
Die Verwarngelder reichen von etwa 5€ – 80€. In Einzelfällen reichen die Bußgelder aber weit nach oben: Bis zu 500 € (pro Person) sind möglich. Dies wird aber nur eine seltene Ausnahme sein, denn dazu müssen Sie sich schon “etwas geleistet” haben. Beispiele hierfür sind wilde, ausgelassene Partys mit lauter Musik, Lagerfeuer im Naturschutzgebiet etc..
Aktualisierte Informationen zu Bußgeldern beim Wildcampen (Stand 01/2025)
Während das Wildcampen in Deutschland generell verboten ist, sind die Bußgelder für unerlaubtes Übernachten in der Natur in einigen Bundesländern deutlich erhöht worden. So können beispielsweise in Bayern Bußgelder zwischen 15 und 500 Euro für das Übernachten mit einem Zelt verhängt werden. Bei Wohnwagen oder Wohnmobilen können die Strafen sogar bis zu 2.500 Euro betragen. Es empfiehlt sich daher, sich vorab über die jeweiligen Regelungen des Bundeslands zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Quellen: bussgeld-info.de und umwelt.bussgeldkatalog.org
Fazit zum wilden Campen in Deutschland:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Wildcampen in Deutschland einzigartige Erlebnisse für Reisende bietet, die die Natur erkunden möchten. Obwohl es grundsätzlich nicht erlaubt ist, gibt es Möglichkeiten, wenn man die oben genannten Richtlinien befolgt. Mit Respekt für die Umgebung und die örtlichen Vorschriften kann man ein abenteuerliches und unvergessliches Campingerlebnis genießen. Vielleicht kannst du dich ja auch vorab bei den zuständigen Behörden oder Grundstückseigentümern informieren.
Trekkingplätze: Legale Übernachtungen in der Natur
Eine legale und naturnahe Alternative zum Wildcampen bieten offizielle Trekkingplätze, die in einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen eingerichtet wurden. Diese Plätze ermöglichen es, die Natur in ihrer Ursprünglichkeit zu erleben, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. Trekkingplätze sind in der Regel minimal ausgestattet – oft mit einer Feuerstelle oder einer einfachen Toilette – und bieten somit ein authentisches Outdoor-Erlebnis. Da die Nachfrage nach diesen Plätzen hoch ist, ist eine vorherige Buchung meist erforderlich. Sie sind ideal für Wanderer, die fernab von Campingplätzen eine Nacht in der Natur verbringen möchten.
Quelle: survival-kompass.de
Disclaimer: Da ich weder Rechtsanwalt noch Fachmann in Sachen Recht bin, kann ich natürlich keine Haftung für die Inhalte des Artikels übernehmen. Ich habe mich, so gut es geht, aus Quellen im Internet informiert und diese für diesen Artikel genutzt.
Einen weiteren Artikel, der sich mit dem wilden Zelten in Europa beschäftigt, findest du hier: “Wild Zelten in Europa – das Gefühl von Freiheit und Abenteuer“.
Weitere Informationen:
https://wild-campen.de/rechtslage-in-deutschland/
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/reiserecht/arten-von-reisen/wildes-campen-erlaubt-oder-verboten
https://www.unterwegs.biz/elchblog/wildcampen-in-deutschland-wo-darf-ich-zelten/
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Schöner, informativer Artikel. Flüssig geschrieben und gut recherchiert.
Gruß aus Hagen
Jens
Finde die Info gut und hilft mir ein wenig, ich will mein Zelt in der Pampa aufschlagen um Tieraufnahmen zu machen . . .
Gruß Uwe
Gute informativer Artikel. Hat mir bei vielen Fragen weitergeholfen. Danke dafür
Allerdings sind mir im letzten Abschnitt einige Fehler aufgefallenl:
1. Ein Jäger kann sehr wohl weisungsbefugt sein. Als Pächter des Jagdgebietes hat er für das Waldstück das Hausrecht und darf sogar Gewalt anwenden um dieses durchzusetzen. Sollte man der Aufforderung, das Waldstück zu verlassen, nicht nachkommen, begeht man die Straftat Hausfriedensbruch
2. Forstbeamte dürfen keinen Ausweis kontrollieren. Das dürfen nur die Landespolizei, die Bundespolizei, der Zoll und die Ordnungsämter
3. Jede Person ist dazu befugt eine vorläufige Festnahme auszusprechen , solange diese Person die Festgenommene bei einer Straftat beobachtet oder selbst betroffen ist. Es muss allerdings eine Straftat vorliegen §127 StPO
4. Das maximale Bußgeld für Ordnungswidrigkeiten liegt nicht bei 500€ sondern bei 1000€ und kann in Extremfällen sogar noch höher ausfallen §17 OWiG
Vielen Dank für die Ergänzungen, bzw. Berichtigungen. Was die Höhe des Bußgeldes angeht, habe ich mich auf die Daten der Seite umwelt.bussgeldkatalog.org/campen/ bezogen. Scheinbar hat sich inzwischen die Höhe der Bußgelder geändert.
Schöne Grüße
Volker
Gerne 🙂
Die von mir erwähnte maximal Höhe, ist allgemein für Ordnungswidrigkeiten. Kann gut sein, dass die 500 € noch aktuell sind. Da hatte ich mich etwas unverständlich ausgedrückt ;).
Noch ein kleiner Tipp von mir:
https://www.geoportal.nrw/themenkarten
Dort ganz unten auf “Forstgrenzen und Nationalpark” klicken. Dann bekommt man eine Karte von NRW, wo alle Waldgrenzen sowie deren Verantwortliche eingezeichnet sind. Auf Wunsch kann man sich noch Naturschutzgebiete anzeigen lassen. Ist sehr praktisch, wenn man eine Tour mit Übernachtung plant. So hat man Ansprechpartner und kann vorher mal nachfragen / eine Genehmigung beantragen.
Dieses Portal gibt es meines Wissens nach für jedes Bundesland.
Viele Grüße
Wild Zelten ist in Deutschland generell verboten.
… ist ja gleich mal grundlegend falsch! Wo sollte dieses Verbot stehen? Es wäre verfassungswidrig (Art. 2 GG).
In Deutschland ist grundsätzlich erst einmal alles erlaubt… und dann kommen die einschränkenden Gesetze und Verordnungen, die aber gut begründet sein müssen, weil sie ja Grundrechte einschränken. Unter´m Strich kommt sicherlich das gleiche dabei heraus, wie Du es ja auch richtig gut zusammengetragen hast, aber das Prinzip ist genau gegenteilig.
Hallo Ingo,
vielleicht hast Du mit der Einschätzung recht. Aber letztendlich zählt ja nur die Praxis. Außerdem gibt es ja noch die Unterscheidung zwischen Zelten und Biwakieren.
Letzeres wird anders bewertet als das Zelten. Zumindest habe ich das so verstanden.
LG
Volker